Aktuelles

#1 von Zuelli , 16.11.2020 19:56

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. In sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist die Einreise von Personen ohne dänische Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Dänemark vom 9. November 2020 bis 3. Dezember 2020 grundsätzlich nicht gestattet.

Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.

Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.

Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.

Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:

Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen.
Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.

Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.

Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.

Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.

Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.

Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.

Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.

Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. In sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (siehe unter „Einreise“) gelten vorerst bis zum 3. Dezember verschärfte Maßnahmen: Dort bleiben Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars und Cafés geschlossen, der öffentliche Personennahverkehr einschließlich Fährbetrieb in die betroffenen Kommunen ist eingestellt.

Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die Ausnahmen gelten nicht in den sieben Gemeinden („Kommunen“) in Nordjylland.

Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.

Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.

Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.

Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.

Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.

Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
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